Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die uns häufig gestellt werden - vielleicht auch auf Ihre Frage?
Aktuelles
Einige unserer Tiere sind nicht im Park, da ihre Anlagen umgebaut werden:
- Amphibien (Erdkröte, Kammmolch, Feuersalamander, Gelbbauchunke), Vögel (Erlenzeisig, Wiedehopf, Distelfink, Grünfink) – Informationen zum neuen Eingangsbereich finden Sie HIER.
- Die Wildschweine sind in ihr Provisorium oberhalb des Haustierparks gezogen und darum an einem neuen Standort zu finden. Informationen zum Umbau der Wildschweinanlage finden Sie HIER.
Falls Tiere kurzfristig nicht zu sehen sind, z.B. infolge von Unterhaltsarbeiten, kommunizieren wir das in unseren News.
Der Spielhügel beim Bergsturzkafi ist aus Sicherheitsgründen geschlossen.
Hauptgrund für die Schliessung ist das fortgeschrittene Alter der Anlage. Die Infrastruktur und die entsprechenden Zugänge haben das Ende ihres Lebenszyklus erreicht und entsprechen so nicht mehr den Sicherheitsnormen. Deswegen werden sie ausser Betrieb genommen.
Die beiden Karusselle bleiben in Betrieb und die Möglichkeit kurzfristiger Alternativen wird geprüft. Längerfristig soll der Spielhügel wieder für unsere kleinen und grossen Gäste zur Verfügung stehen.
Tierpark-Besuch
Ja, der Tierpark ist täglich ab 9.00 Uhr geöffnet.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie HIER.
In der Freilaufzone dürfen die Sikahirsche und Mufflons ausschliesslich mit dem Spezialfutter des Tierparks gefüttert werden. Dieses Futter wurde wissenschaftlich und speziell für diese Tierarten entwickelt.
Die Schachteln mit dem Futter für die Freilaufzone können im Park für CHF 5.- pro Schachtel gekauft werden. Ebenso können Futterschachteln mit Spezialfutter für die Wasservögel und Fische am Blauweiher gekauft werden. (Automaten mit Münzbetrieb, kein Rückgeld)
Damit die Tiere gesund bleiben, ist der Verkauf des Spezialfutters beschränkt; es kann also sein, dass an Tagen mit vielen Besuchenden kein Futter mehr zur Verfügung steht.
Im Herbst finden unsere Tiere viel Laub, Buchnüsse, Eicheln und Kastanien, die sie gerne fressen. Dementsprechend sind sie weniger hungrig und fressen weniger Futterwürfel von den Besucherinnen und Besuchern.
Fremdfutter macht unsere Tiere krank und kann sogar zum Tod führen.
Es ist verboten, die Tiere in den Anlagen zu füttern.
Nur in der Freilaufzone dürfen die Sikahirsche und Mufflons ausschliesslich mit dem Spezialfutter des Tierparks gefüttert werden. Dieses Futter wurde wissenschaftlich und speziell für diese Tierarten entwickelt.
Die Schachteln mit dem Futter für die Freilaufzone können im Park für CHF 5.- pro Schachtel gekauft werden. Ebenso können Futterschachteln mit Spezialfutter für die Wasservögel und Fische am Blauweiher gekauft werden.
Damit die Tiere gesund bleiben, ist der Verkauf des Spezialfutters beschränkt; es kann also sein, dass an Tagen mit vielen Besuchenden kein Futter mehr zur Verfügung steht.
Ja, das gibt es!
HIER finden Sie Informationen dazu – alle tagesaktuellen Fütterungen und Informationen finden Sie bei den Infotafeln beim Tierpark-Eingang.
Nein, im Natur- und Tierpark Goldau ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt, da sich in einigen Parkbereichen Sikahirsche, Mufflons und Wasservögel frei bewegen (keine Ausnahmen).
Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung.
Unser Park liegt in einer wildromantischen, grossflächigen Landschaft. Damit sich unsere freilaufenden Tiere zurückziehen können, ist es verboten, die Wege zu verlassen.
Ja, das gibt es.
HIER finden Sie das Tierpark-Reglement.
Im Spielbereich sind Strassenschuhe verboten und es müssen Socken oder Gymnastikschuhen getragen werden. Im gesamten Spielbereich ist Essen und Trinken verboten. Der Natur- und Tierpark Goldau übernimmt keine Haftung für im Zauberwald deponierte Gegenstände.
Für den privaten Gebrauch dürfen Sie ohne Auflagen fotografieren. Bitte respektieren Sie dabei sowohl unsere Tiere wie auch die anderen Besuchenden.
Dies gilt auch für nicht-komerzielle Zwecke auf Social Media. Wir freuen uns, wenn Sie uns auf Ihren Fotos markieren (Facebook: tierparkch / Instagram: @tierparkgoldau)
Für Publikationen aller Art ist eine Genehmigung beim Natur- und Tierpark Goldau einzuholen: info@tierpark.ch
Einzelne Wege im Natur- und Tierpark Goldau sind nur bedingt für Besuchende im Rollstuhl und mit Hilfe einer Begleitperson geeignet. Die Wege sind bekiest.
Wenn Sie auf einen IV-Parkplatz angewiesen sind, können Sie Ihr Auto auf dem Carparkplatz abstellen und an der Kasse nach einer Parkkarte fragen.
Gehbehinderten Gästen (ab 16 Jahren) steht ein Elektro-Scooter zur Verfügung. Der Elektro-Scooter muss im Vorfeld telefonisch unter +41 41 859 06 06 reserviert werden.
Bei winterlichen Verhältnissen ist die Benutzung des Elektro-Scooters leider nicht möglich.
Frühzeitige Buchung (4 Arbeitstage) sowie Angaben der Abhol- und Rückgabezeiten notwendig
Vor Ort instruieren Tierpark-Mitarbeitende über die Handhabung des Fahrzeugs
Verlorene Gegenstände, die bei uns abgegeben werden, bewahren wir für einen Monat auf.
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich bei uns melden:
info@tierpark.ch
+41 41 859 06 06
Wenn Sie einen Anlass im Restaurant Grüne Gans haben und informiert wurden, dass Sie den Nachteingang Grüne Gans nutzen können, finden Sie HIER einen Plan.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie nicht sicher sind, wo der Treffpunkt für Ihren Anlass ist.
Kindern unter zwölf Jahren ist der Besuch im Natur- und Tierpark Goldau aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Eltern haften für ihre Kinder.
Preise und Zahlungsmöglichkeiten
HIER finden Sie eine Übersicht zu unseren Eintrittspreisen.
Unsere Tagestickets für Familien (2 Erwachsene mit max. 4 eigenen Kindern oder Enkeln) gelten für folgende Kombinationen:
- Eltern mit eigenen Kindern bis 15 Jahre
- Grosseltern mit eigenen Grosskindern bis 15 Jahre
- Partner, die im selben Haushalt leben, mit eigenen Kindern bis 15 Jahre
Ja, an der Eingangskasse, im Restaurant Grüne Gans, im Bergsturzkafi und im Shop ist das Bezahlen mit folgenden Zahlungsmitteln möglich:
- Bargeld: Schweizer Franken und Euro-Noten (Wechselgeld in Schweizer Franken)
- Gängige Kreditkarten
- Twint
- Postcard
- Reka-Check (keine Rail Bons)
- Reka-Card
- Tierpark-Gutscheine
Beim Crêpes-Stand und Diana-Kiosk können Sie mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlen:
- Bargeld: Schweizer Franken und Euro-Noten (Wechselgeld in Schweizer Franken)
- Gängige Kreditkarten (Visa, Master, EC)
- Reka-Check (keine Rail Bons)
An der Eingangskasse können Sie zudem mit den Erlebnisgutscheinen vom Swiss Knife Valley bezahlen.
Ja, auf der Piazza vor dem Eingang gibt es einen Bankomaten.
Jahreskarten
HIER finden Sie alle Informationen und ein Bestellformular für unsere Jahreskarten.
Die Jahreskarten können auch an der Eingangskasse erworben werden.
Mit dem Kauf einer Jahreskarte werden Sie automatisch Vereinsmitglied des Natur- und Tierparkvereins Goldau.
Ja, neben dem Eintritt in den Natur- und Tierpark Goldau für zwölf Monate ab Ausstelldatum profitieren Sie au von folgenden Vorteilen:
- Ermässigter Eintritt in die Zoos von zooschweiz
- 10% Ermässigung auf Ihren Einkauf in unserem Tierpark Shop (ausgenommen Lebensmittel, Gutscheine und reduzierte Artikel)
Mit dem Kauf einer Jahreskarte werden Sie automatisch Vereinsmitglied des Natur- und Tierparkvereins Goldau.
Nein, die Jahreskarten sind personalisiert und nicht übertragbar.
Eine Ausnahme ist das Firmen-Angebot. Die Informationen dazu finden Sie HIER.
Unsere Familien-Jahreskarten (2 Erwachsene mit max. 4 eigenen Kindern oder Enkeln) gelten für folgende Kombinationen:
- Eltern mit eigenen Kindern bis 15 Jahre
- Grosseltern mit eigenen Grosskindern bis 15 Jahre
- Partner, die im selben Haushalt leben, mit eigenen Kindern bis 15 Jahre
Wir bieten ein Jahreskarten-Set für Firmen an.
Dieses 4-er-Set eignet sich perfekt für Firmen, die Ihren Mitarbeitenden einen Benefit bieten möchten. Alle Informationen dazu finden Sie HIER.
Wir freuen uns auf Ihre Bestellung!
Gastronomie & Verpflegung
Ja, das Selbstbedienungsrestaurant «Grüne Gans» und das bediente Restaurant «BUBO» sind das ganze Jahr durch geöffnet.
Daneben gibt es noch folgende Angebote:
- Bergsturzkafi: geöffnet von 1. April – 31. Oktober, nur bei schönem Wetter, ab 10.00 Uhr
- Crêpes-Stand (Panoramaplatz): geöffnet von 1. April – 31. Oktober, nur bei schönem Wetter, ab 13.00 Uhr
- Diana-Kiosk: geöffnet von 1. April – 31. Oktober, nur bei schönem Wetter, ab 10.00 Uhr
Bitte beachten Sie die Gastro-Tafeln mit den tagesaktuellen Öffnungszeiten beim Eingang.
Ja, auf dem Parkrundgang finden Sie drei Grillstellen mit Gratisholz.
Die Grillplätze können nicht reserviert werden.
Ja, machen Sie Ihren Anlass zu einem unvergesslichen Erlebnis!
HIER finden Sie die Informationen rund um unser Bankett-Angebot.
Patenschaften & Unterstützung
Ja, Sie können Tier- und Baumpatenschaften abschliessen.
Mit einer Patenschaft sorgen Sie ein Jahr lang für den Unterhalt «Ihres» Tieres und leisten damit wertvolle Unterstützung.
HIER finden Sie alle Informationen zu den Patenschaften.
Ob als Tier- oder Baumpatin, Gönner oder Spender: Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!
Der Preis einer Patenschaft hängt vom Tier ab.
HIER finden Sie alle Informationen zu den Patenschaften.
Ob als Tier- oder Baumpatin, Gönner oder Spender: Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!
Stellen und Freiwilligen-Team
Unsere offenen Stellen finden Sie HIER.
Neben den offiziellen Stellen sind wir auch enorm dankbar für freiwillige Helferinnen und Helfer. Informationen zu unserem Freiwilligen-Team finden Sie ebenfalls HIER.
Ja, wir bilden Lehrlinge aus.
HIER finden Sie unsere offenen Stellen.
Aufgrund grosser Nachfrage haben wir den Berufsinformationsmorgen zum Wildtierpfleger EFZ ins Leben gerufen. Dabei erhalten Interessierte einen informativen Einblick in den Alltag eines Wildtierpflegers. Die Teilnahme ist Voraussetzung für drei aufeinanderfolgende Schnuppertage im Bereich Tierpflege.
Anfragen zum Schnuppern ohne vorherige Teilnahme am Berufsinfomorgen können wir nicht berücksichtigen. Wir danken für Ihr Verständnis.
HIER schreiben wir den Informationsmorgen jeweils aus.
Vorträge, Material und Informationen
Leider ist es uns nicht möglich, Informationsmaterial zu verschicken. Sie finden aber sehr viele Informationen auf unserer Website.
Bitte benachrichtigen Sie den Wildhüter. Er berät Sie in allen Angelegenheiten rund um einheimische Wildtiere. Dessen Telefonnummer erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Wettbewerbe und Teilnahmebedingungen
- Es gibt verschiedene kleine, voneinander unabhängige Wettbewerbe. Diese werden vom Natur- und Tierpark Goldau, Parkstrasse 40, CH-6410 Goldau, Schweiz, veranstaltet.
- Zur Teilnahme berechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Für die Wettbewerbe wird ein Profil auf dem jeweiligen Kanal benötigt.
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken und wird weder durch sie gesponsert, unterstützt oder organisiert.
- Die eingereichten Fotos, Texte etc. müssen selbst gemacht respektive geschrieben worden sein. Unangemessene Fotos, Texte etc. werden gelöscht und automatisch aus dem Wettbewerb ausgeschlossen.
- Eine Auswahl der eingereichten Fotos, Texte etc. werden auf den Social-Media-Kanälen des Tierparks sowie auf der Website veröffentlicht. Dabei werden – wo möglich – die Usernamen angegeben. Die Auswahl wird durch eine interne Tierpark-Jury gemacht. Die Entscheide sind nicht anfechtbar.
- Bei jedem Teilwettbewerb ist der Teilnahmeschluss angegeben. Bilder, Texte etc., die nach dem jeweilig genannten Termin eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.
- Bei jedem Teilwettbewerb ist der Preis angegeben. Eine Änderung, ein Umtausch oder eine Barauszahlung des Preises ist ausgeschlossen. Die Gültigkeit von Gutscheinen, Eintrittstickets etc. ist auf den jeweiligen Gewinnen ersichtlich.
- Die Gewinnerinnen und Gewinner werden über ihre Social-Media-Accounts kontaktiert. Wenn die Gewinnerinnen oder Gewinner nicht innerhalb von einem Monat nach Kontaktaufnahme Antwort geben, verfallen die Preise.
- Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hier ersichtlich.