Tierpark-Regeln
Bitte beachten Sie die folgenden Regeln, sie dienen nicht nur Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz unserer Tiere und der Bergsturzlandschaft.
Kindern ist der Besuch des Tierparks nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Eltern haften für ihre Kinder, Lehrpersonen für Ihre Schülerinnen und Schüler und Leiter für ihre Jugendgruppen.
Folgende Artikel sind im Natur- und Tierpark verboten: Knall-/Wasserpistolen, (Lärm-)Instrumente, Musikboxen, Schlitten, Rollbretter, Rollschuhe aller Art, Miniscooter, Kickboards, Feuerwerk, Drohnen, Bälle etc.
Nur in der Freilaufzone dürfen die Sikahirsche und Mufflons ausschliesslich mit dem Spezialfutter des Tierparks gefüttert werden. Dieses Futter wurde wissenschaftlich und speziell für diese Tierarten entwickelt.
Die Schachteln mit dem Futter für die Freilaufzone können im Park für CHF 5.- pro Schachtel gekauft werden. Ebenso können Futterschachteln mit Spezialfutter für die Wasservögel und Fische am Blauweiher gekauft werden.
Damit die Tiere gesund bleiben, ist der Verkauf des Spezialfutters beschränkt; es kann also sein, dass an Tagen mit vielen Besuchenden kein Futter mehr zur Verfügung steht.
Nähern Sie sich den Tieren in der Freilaufzone vorsichtig und mit Bedacht, damit sie nicht erschrecken.
Der Natur- und Tierpark Goldau dankt für den respektvollen Umgang mit den Tieren.
Verlassen Sie die Parkwege nicht.
Steigen Sie unseren Tieren nicht nach, wenn sie sich zurückziehen, um ihre Ruhe zu haben.
Werfen Sie Abfälle in die dafür vorgesehenen Behältnisse.
Verlassen Sie die Picknickplätze und Grillstellen in sauberem Zustand.
Feuer dürfen Sie nur an den gekennzeichneten Feuerstellen entfachen.
Im Natur- und Tierpark Goldau ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt, da sich in einigen Parkbereichen Sikahirsche, Mufflons und Wasservögel frei bewegen.
Es stehen keine Hundeboxen zur Verfügung.
Für den privaten Gebrauch dürfen Sie bei uns im Park ohne Auflagen Fotos und Videoaufnahmen machen. Wir bitten Sie, die Privatsphäre der anderen Besuchenden zu respektieren.
Für Publikationen aller Art ist eine Genehmigung beim Natur- und Tierpark Goldau einzuholen: info@tierpark.ch
Bei Nichtbeachtung dieser Tierpark-Regeln lehnt der Natur- und Tierpark Goldau jegliche Haftung ab.